Vereins- und Reservierungsregeln
Spielberechtigung:
Spielberechtigt sind alle Mitglieder, die den vollen fälligen Mitgliedsbeitrag für die laufende Saison entrichtet haben, sowie deren Gäste.
Als Mitglieder gelten:
Als Mitglieder gelten alle Spieler, die den Jahresmitgliedsbeitrag bis 15.04. des laufenden Jahres einbezahlt haben.
A-Mitglieder sind: Erwachsene, Ehepaare (Partner) die den
Saisonbeitrag+Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr
entrichtet haben.
B-Mitglieder sind: Jugendliche und passive/unterstützende Mitglieder, die
den Mitgliedsbeitrag bis 15.04. des laufenden Jahres einbezahlt haben.
Studenten, Lehrlinge die den Saison-und Mitgliedsbeitrag bis 15.04. des laufenden Jahres einbezahlt haben.
Gästestunden müssen grundsätzlich vor Spielbeginn zum festgelegten Tarif bezahlt werden.
Spielzeiten
von Montag bis Sonntag von 08:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Hauptspielzeit: 17:00 bis 21:30 Uhr Nebenspielzeit: 08:00 bis 17:00 Uhr
Reservierungsberechtigung
Die Belegung der Plätze erfolgt durch
Onlinereservierung. Pro Kalendertag kann für ein Einzel nur eine Stunde
reserviert werden; für ein Doppel 2 Stunden. Solange anschließend Plätze frei sind, kann wieder reserviert werden.
Vorrang haben dann jedoch Mitglieder, die an diesem Tag noch kein Spiel absolviert
haben.
Eine Vorreservierung kann auch für die nächsten 2 Tage erfolgen.
Der Sportwart reserviert die für den Mannschaftssport- und Turnierbetrieb erforderlichen Plätze. Ebenso werden die Plätze für das Kinder- und Jugendtraining reserviert.
Für eine Platzreservierung ist eine Eintragung durch zwei Vereinsmitglieder
oder ein Vereinsmitglied mit Gast erforderlich.
Wenn 5 min nach Spielbeginn nicht beide Spielpartner anwesend sind, verfällt die Reservierung.
Nichtmitglieder (Gaste) dürfen nur bis 17 Uhr Reservierungen vornehmen.
Innerhalb der Hauptspielzeit (17-21:30) darf reservieren:
a) jedes A-Mitglied
b) jedes A-Mitglied mit einem B-Mitglied oder einem Gast
c) Kinder, Schüler und Studenten haben die Plätze vorrangig innerhalb der
Nebenspielzeiten zu benutzen. Bei Bedarf ist der Platz während der Hauptspielzeit an Berufstätige zu übergeben.
Ausnahme: Schüler und Studenten dürfen gemeinsam mit Berufstätigen ebenfalls uneingeschränkt gemäß Reservierungsregeln reservieren und spielen.
Nach Beendigung eines Spiels ist der Platz sauber zu halten und Abfälle zu beseitigen.
Platzordnung:
-Die Belegung muss im Tagesplan im Clublokal eingetragen sein.
-Der Platz muss freigegeben und spielbereit sein.
-Der Platz darf nur mit Tennisschuhen und Sportbekleidung betreten werden. -Ein trockener Platz muss vor Spielbeginn ganzflächig gespritzt werden. -Nach Spielende muss der Platz ganzflächig
abgezogen werden.
-Die Linien sind mit den bereitliegenden Besen zu säubern.
-Benutzte Geräte müssen wieder ordnungsmäßig aufgeräumt und die Abziehmatten aufgehängt werden.
Platzsperre:
Der Platzwart und die Vorstandsmitglieder haben das Recht, Plätze zum Schutz vor Beschädigung oder für erforderliche Arbeiten zu sperren.
Wird während der Spielzeit eine Platzsperre angeordnet, so ist für deren Dauer jedes Spielen untersagt.
Eine Platzsperre kann von den Platzwarten - Walter Hugo, Pächter vom
Tennisstüberl - oder vom Obmann angeordnet werden und zwar
-zur Pflege der Tennisplätze
-bei Austragung von Turnieren, Meisterschaft, etc.
-zur Vermeidung von Schäden an den Plätzen (z.B. Plätze aufgeweicht infolge Regens, etc)
Eine Platzsperre kann nur von den Platzwarten oder vom Obmann aufgehoben werden.
Eine Platzsperre kann für einzelne Plätze oder für die gesamt Tennisanlage angeordnet werden.
Wettspielordnung:
Für alle Turniere und Wettkämpfe, sowie Meisterschaften, die vom Vorstand anerkannt bzw. angeordnet werden, gelten die hierfür zu erlassenden Vorschriften, Spielzeiten und Regeln.
Haftung
Kosten durch Mutwillige oder fahrlässige Beschädigungen müssen durch den/die
Verursacher ersetzt werden.
Die Vereinsmitglieder und deren Gäste benützen die gesamte Anlage auf eigene Gefahr. Der TC Schwaz übernimmt keine Haftung für Beschädigung oder Diebstahl von mitgebrachtem persönlichen
Besitz!!!!